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Oberbürgermeister Pütsch: Video
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Zur Person

Oberbürgermeister Pütsch

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Pressefreiheit - nicht in Rastatt

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Gewaltanwendung gegen Pressevertreter

Die öffentliche Stadtratsitzung am 18.6.2020, 17:30 Uhr, wird zum Debakel für OB Pütsch. Persönlich schließt er die Öffentlichkeit, konkret die Pressevertreter unseres Hauses aus, indem er die Zugangstüren zur Badener Halle durch Polizeibeamte verschließen lässt. 

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Grund: unbekannt "Das wäre halt so"

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Um 19:40 Uhr massive Gewaltanwendung der Polizei gegen Hoffmann & Overhoff während beide auf dem Vorplatz ein Interview im Abstand von ca. 20 mtr. führen. Es gibt keinerlei Aggression oder Grund für den Angriff. Ein Polizist greift den Journalisten und Kameramann von hinten unverhofft an und nimmt diesen schließlich in den Schwitzkasten, nachdem er ihm zuvor die Kamera zu entreißen versucht, was misslingt - es wird alles per Ton aufgenommen, schließlich reißt der Beamte die Akkus ab. 

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Overhoff will dies festhalten und wird ebenfalls zu Boden geworfen, auf dem Rücken liegend den Kopf auf das Pflaster gedrückt und eine Hand verdreht. 

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Nun behaupten die Beamten tätlichen Angriff von Herrn Overhoff der nie stattgefunden hat. Der erste Beamte hat bereits zurückgezogen und will die Lüge nicht mehr bestätigen. 

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Auch Zeugen haben sich gemeldet, die diesen ungeheuerlichen Angriff aus dem Hinterhalt beobachtet haben. 

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Hoffmann muss ins Krankenhaus. Die Polizei verweigert ihm die Hilfe - nachdem es durch Mikrofon aufgenommen wird, ruft er schließlich den Krankenwagen.

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Folgen für Herrn Hoffmann hier:

Attest des Klinikum Rastatt

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Folgen für Herrn Redakteur Overhoff:

verstauchte Hand, Prellungen

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Video-Statement hier:

Kurzzusammenfassung

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Das Szenario sehen Sie hier (in Kürze):

Der Öffentlichkeitsausschluss und Pressezensur

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Im Einzelnen:

Zuvor haben der welterfahrene Redakteur Klaus Overhoff (Wien) und der Rastatter Bürger und Journalist Volker Hoffmann im Saal Platz genommen. Keinerlei Wortwechsel, keine Aggression der beiden, dann unvermittelte und unfreundliche Ansprache des OB über Mikrofon, die beiden Herren mögen den Saal verlassen, Filmaufnahmen seien untersagt. Es wurden jedoch keine Filmaufnahmen gemacht. Die beiden Herren Hoffmann und Overhoff, die der OB als hoch seriöse Profi-Journalisten kennt, gab den Beiden in den vergangenen Jahren zahlreiche Interviews.

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Heute, am 18.6.20 lässt er sie ohne Rechtsgrund aus der Badener Halle werfen und verwehrt das Grundrecht auf Öffentlichkeit zur Teilnahme nach § 41b GO B-W und gleichzeitiger schwerer Missachtung des Presserechts.


Alleine das Interesse an der Teilnahme  der öffentlichen Stadtratssitzung am 18.6.20 um 17:30 Uhr wurde von OB Pütsch genutzt, um die Herren Overhoff und Hoffmann in jeder Hinsicht grundlos des Saales durch städtische Ordnungshüter


  • Herrn Sven Severing, Telefon 07222 972-7310, Gemeindevollzugsdienst

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  • Cora Malina, Telefon 07222 972-7321
Stadtpolizei

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  • und zwei weitere

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zu verweisen und sie bloßzustellen.

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OB Pütsch verlangte zunächst von den Herren Overhoff und Hoffmann, die Kamera in einen Nebenraum der Badener Halle zu bringen (rechtswidrige Forderung) und nutzt das entgegenkommende Umsetzen, um nach der Rückkehr über Sven Severing und drei weitere Stadtpolizisten, den Zugang zum Sitzungssaal zu versperren und ausrichten zu lassen:

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Es bestünde nun ein Hausverbot!


Auf Nachfrage von Gründen, höhnisches Erwidern von drei Saalpolizisten/innen, man könne ja klagen. Als darauf bestanden wird, dass eine schriftliche Anordnung erfolgt und übergeben wird, was zudem zuvor öffentlich debattiert werden müsste, Herr Overhoff auf das Teilnahmerecht an der öffentlichen Stadtratssitzung besteht, wird er schließlich mit körperlicher Gewalt aus dem Gebäude bugsiert. 

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Auch die Polizei Rastatt war wohl vorinformiert, denn diese wusste sogleich ohne jegliche Nachfrage zu berichten, dass der OB von seinem Hausrecht Gebrauch machen würde, man könne dagegen nichts unternehmen. 

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Was der Grund für den Rechtsbruch ist, wird Herr Pütsch nun öffentlich erklären müssen.

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Der Skandalfall Uta Böllinger (siehe WikiBöll), ist möglicherweise der Anlass, willkürlich die Öffentlichkeit und Presse auszuschließen, denn OB Pütsch ist durch unser mitgeteiltes Rechercheergebnis bösgläubig, entzieht sich potentiell kritischen Fragen durch Rechtsbruch und Gewaltanordnung, die er nach Umsetzung wörtlich wie folgt kommentiert: "Das ist in Ordnung".

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Oberbürgermeister Pütsch: Über mich

Die Pressefreiheit

- nicht in Rastatt -

Demokratieprinzip

Wenn GO Art. 52 Abs. 2 im Grundsatz


"bestimmt, dass die Sitzungen des Gemeinde(Stadt-)rates öffentlich sind, so ist damit ein anerkanntermaßen fundamentaler, durchaus im Verfassungsrecht (Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip - GG Art. 20 II, III, GG Art. 28 I S. 2 begründeter Verfahrensgrundsatz festgelegt, dessen Sinn und Zweck dahin gehen, in bezug auf die Arbeit des kommunalen Vertretungsorgans gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen.

Oberbürgermeister Pütsch: Text
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